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Verwertung Mineralien - Behandlung BImschG - VETON - Verwertung - Tonrohstoffe

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VERWERTUNG - BEHANDLUNG

Verwertung von mineralischen Reststoffen
Zwischenlagerung und Behandlung

Zur Erfüllung der Kreislaufwirtschaft, der damit verbundenen Wiederverwendung von Rohstoffen nach Ersatzbaustoffverordnung und der Ressourcenschonung von Primärrohstoffen betreibt die VETON GmbH am Standort in Erfurt ein Zwischenlager und eine Behandlungsanlage.

Das genehmigte Zwischenlager hat eine Lagerkapazität von 40.000 t. Somit ist die VETON in der Lage mineralische Reststoffe auf das genehmigte Zwischenlager anzunehmen.
Hier liegen Ihre Abfälle sicher unter Erfüllung und Einhaltung aller umweltrelevanten Vorschriften.

Für die Zwischenlagerung und Behandlung sind folgende Abfallschlüssel genehmigt.
Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung AVV
Abfallschlüsselnummer
nach AVV
Abfallbezeichnung
nach AVV

Abfälle aus der Gewinnung von Bodenschätzen
01 01 01
Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02
Abfälle aus dem Abbau von  nichtmetallhaltigen Abfällen
01 04 08
Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch  mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07
01 04 09
Abfälle von Sand und Ton
01 05 04
Schlämme und Abfälle aus  Süsswasserbohrungen

Abfälle aus thermischen Prozessen sowie Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 01 01
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 02 02
unverarbeitete Schlacke
10 09 03
Ofenschlacke
10 09 06
Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 08
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 10 06
Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
10 10 08
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen

Verpackungsabfall
15 01 03
Verpackungen aus Holz

Bau- und Abbruchabfälle
17 01 01
Beton
17 01 02
Ziegel
17 01 03
Fliesen und Keramik
17 01 07
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 01
Holz
17 03 02
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 05 04
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 06
Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 08
Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 09 04
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Abfälle  aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 12
Rost-und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen

Abfälle  aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
19 11 06
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter19 11 05 fallen
19 12 02
Eisenmetalle
19 12 03
Nichteisenmetalle
19 12 07
Holz mit Ausnahme derjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 09
Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 12 12
sonstige Abfälle (einschl.  Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme  derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 13 02
sonstige Abfälle (einschl.  Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme  derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

Siedlungsabfälle,  Garten- und Parkabfälle
20 02 01
Biologisch abbaubare Abfälle (Baum-  und Grünschnitt)
20 02 02
Boden und Steine

Andere  Siedlungsabfälle
20 03 03
Straßenkehricht
Aufbereitung ist unser Thema.
Mehr Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen.
VETON GmbH
Hauptsitz
Altenburger Straße 29
04617 Kriebitzsch
Telefon:   +49 3448 4100473
E-Mail:     info(at)tontagebau.de
Web:        www.tontagebau.de
Niederlassung Erfurt
Zur Alten Ziegelei 1
99091 Erfurt
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